AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der

METTEN Kunststoffprodukte GmbH

Geltungsbereich Unsere Bedingungen gelten für alle uns erteilten, auch zukünftigen Aufträge. Abweichenden Bedingungen des Käufers wird ausdrücklich widersprochen. Werden die bestellten Waren vorbehaltlos abgenommen, so ist darin eine Zustimmung zu unseren Lieferbedingungen zu sehen. Vorbehalte können nur schriftlich und innerhalb einer Woche nach Kenntnis unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen gemacht werden. Die Nichtigkeit einer vereinbarten Bedingung berührt die Gültigkeit der übrigen nicht. Durch Erteilung eines Auftrags erkennt der Besteller unsere Lieferungs- und Zahlungsbedingungen als allein maßgebend an. Bei späteren Bestellungen genügt ein Hinweis auf diese Bedingungen, um sie für spätere Bestellungen alleine maßgebend zu machen.

Auskünfte

Auskünfte über Verarbeitungs- und Anwendungsmöglichkeiten der von uns verkauften Produkte, technische Beratung oder sonstige Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, jedoch unverbindlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung. Vorsatz und Fahrlässigkeit sind hiervon ausgenommen.

Bestellung / Preis

Alle Preise sind Nettopreise in EURO zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Unsere Preise in allen Preislisten und Angeboten sind freibleibend und für Nachbestellungen unverbindlich. Mündliche Vereinbarungen werden erst durch schriftliche Bestätigung verbindlich. Angebote sind stets freibleibend, bei Lagerware wird Zwischenverkauf vorbehalten. Ändern sich nach Abgabe des Angebots oder nach Auftragsbestätigung bis zur Lieferung die maßgebenden Kostenfaktoren wesentlich, so werden sich Lieferant und Besteller über die Anpassung der Preise verständigen. Die Auftragsannahme erfolgt durch Absendung unserer Lieferscheine oder unserer Auftragsbestätigung, unter Vorbehalt der Liefermöglichkeiten. Im Rahmen der Weiterentwicklung und technischen Verbesserung bleiben Änderungen an unseren Werkzeugen und Produkten aus dem Standardprogramm vorbehalten, soweit sie für den Abnehmer zumutbar sind.

Lieferfristen

Die angegebenen Liefertermine sind grundsätzlich unverbindlich. Umstände, die wir nicht zu vertreten haben, sowie alle Fälle höherer Gewalt bei uns oder unseren Zulieferern entbinden uns von Lieferverpflichtungen und geben uns das Recht, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Als Fälle höherer Gewalt gelten insbesondere Materialbeschaffungs- und Energieversorgungsschwierigkeiten, Streiks, Betriebsstörungen, Transportmangel, Naturkatastrophen usw. Ansprüche auf Schadenersatz können hieraus vom Besteller nicht abgeleitet werden. Die Belieferung kann in jedem Fall von der vorherigen Bezahlung offenstehender Posten abhängig gemacht werden. Wir sind berechtigt, Vorauszahlungen zu verlangen, wenn nach unserem Ermessen die Kreditwürdigkeit des Käufers zweifelhaft erscheint. Abweichungen der Liefermengen von der Bestellmenge sind bis 10% gestattet. Teillieferungen sind zulässig. Abrufaufträge sind, wenn nicht anderes vereinbart wurde, komplett abzunehmen. Die Ware wird nach Ablauf des Termins automatisch ausgeliefert.

Verpackung / Versand

ab Werk Nettetal mit Paketdienst Alle Sendungen reisen – auch bei frachtfreier Lieferung – auf Gefahr des Käufers. Es wird – soweit vom Kunden nicht anders vorgeschrieben – von uns der günstigste Versand gewählt. Verpackungen werden von uns nicht zurückgenommen.

Zahlung

Für Werkzeuge oder Formenteile/Einsätze sind 50% des Preises bei Bestellung und 50% nach Empfang der Erstmuster vom Besteller netto ohne Skontoabzug zu zahlen. Warenrechnungen sind zahlbar: – 30 Tage netto innerhalb Deutschlands – bei Vorkasse abzgl. 3% Skonto innerhalb 8 Tage (keine Schecks) Unsere Preise gelten unverpackt ab Werk ausschließlich Mehrwertsteuer.

Mindestrechnungswert / Bearbeitungsgebühr

Der Mindestrechnungswert für Inlandslieferung beträgt 25.- € netto. Unter diesem Betrag wird eine Bearbeitungsgebühr von 20.- € berechnet. Der Mindestrechnungswert für Auslandslieferungen außerhalb der EU beträgt 50.- € zzgl. der Kosten des Zahlungsverkehrs. Unter diesem Betrag wird eine Bearbeitungsgebühr von 25.- € berechnet.

Gewährleistung

Mängelrügen hinsichtlich Art, Qualität und Menge der gelieferten Ware sind uns sofort, versteckte Qualitätsmängel innerhalb acht Tagen nach Erhalt der Ware anzuzeigen. Spätere Reklamationen bleiben unberücksichtigt. Bei begründeten Sachmängeln leisten wir nach unserer Wahl Nachbesserung, Gutschrift oder Ersatz. Weitergehende Ansprüche, gleich welcher Art, sind ausgeschlossen. Bei Teilen nach Zeichnung sind die Durchschnitts-Ausfallmuster, die dem Kunden zur Prüfung vorgelegt wurden, maßgebend für die Qualität und Ausführung. Beanstandete Ware darf nur mit unserem ausdrücklichen Einverständnis an uns zurückgesandt bzw. nachgebessert werden. Eine Rücklieferung nichtbeanstandeter Ware darf nur nach vorheriger Vereinbarung mit uns erfolgen. Die Rücklieferung hat frachtfrei zu erfolgen. Zum Ausgleich der mit der Auftragsabwicklung und Rücknahme verbundenen Kosten wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25% des Warenwertes, von dem gutzuschreibenden Warenwert abgesetzt. Sonderanfertigungen oder Sonderartikel sind vom Umtausch ausgeschlossen.

Eigentumsvorbehalte

Die gelieferte Ware bleibt bis zur Bezahlung des Kaufpreises und der Tilgung aller zum Zeitpunkt der Lieferung aus der Geschäftsverbindung bestehenden Forderungen und der im Zusammenhang mit dem Kaufgegenstand noch entstehenden Forderungen als Vorbehaltsware Eigentum des Verkäufers. Die Einstellung einzelner Forderungen in eine laufende Rechnung oder die Saldoziehung und deren Anerkennung heben den Eigentumsvorbehalt nicht auf. Wird im Zusammenhang mit der Bezahlung des Kaufpreises eine wechselseitige Haftung des Lieferanten begründet, so erlischt der Eigentumsvorbehalt nicht vor Einlösung des Wechsels durch den Käufer als Bezogenen. Bei Zahlungsverzug des Käufers ist der Verkäufer zur Rücknahme der Vorbehaltsware nach Mahnung berechtigt und der Käufer zur Herausgabe der Ware verpflichtet. Eine Be- oder Verarbeitung durch den Besteller erfolgt unter Ausschluss des Eigentumserwerbs nach § 950 BGB im Auftrag des Lieferanten. Dieser wird entsprechend dem Verhältnis des Netto-Fakturwerts seiner Ware zum Netto-Fakturwert der be- oder verarbeiteten Ware Miteigentümer der so entstandenen Sache, die als Vorbehaltsware zur Sicherstellung der Ansprüche des Lieferanten dient. Für den Fall der Weiterveräußerung tritt der Besteller hiermit schon jetzt bis zur Erfüllung sämtlicher Ansprüche des Lieferanten, die ihm aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen und sonstigen Ansprüchen gegen seinen Kunden mit allen Nebenrechten an den Lieferanten ab. Auf Verlangendes Lieferanten ist der Besteller verpflichtet, dem Lieferanten alle Auskünfte zu geben und die erforderlichen Unterlagen auszuhändigen. Bei Zahlungseinstellung, Vergleichsverfahren oder Konkurs des Käufers sind die von uns gelieferten Waren unaufgefordert auszusondern und zu unserer Verfügung zu halten. Verkauf und Weiterveräußerung der Ware sind sofort einzustellen, der Käufer verpflichtet sich, im Falle einer Zwangsvollstreckung in die Ware seitens Dritter zu widersprechen und uns davon unverzüglich in Kenntnis zu setzten.

Spritzgießformen und Formenteile/Einsätze

Spritzgießformen oder Formenteile/Einsätze nach Kundenwunsch, die von uns selbst oder in unserem Auftrag von einem Dritten angefertigt werden, bleiben bis zur vollständigen Zahlung der Rechnungssumme unser Eigentum. Sie werden ausschließlich für Aufträge des Käufers verwendet. Eine anderweitige Benutzung setzt eine ausdrückliche Genehmigung des Käufers voraus. Die Kosten der Herstellung trägt der Käufer. Wir bewahren die Formen für Nachbestellungen sorgfältig auf und pflegen sie. Wir haften nicht für Schäden, die trotz sachgemäßer Behandlung auftreten. Unsere Aufbewahrungspflicht für Formen oder Formenteile erlischt, wenn vom Käufer innerhalb von 2 Jahren nach der letzten Lieferung keine weiteren Bestellungen eingehen. Für den Fall, dass der Käufer die ihm gelieferten Waren nicht oder nicht rechtzeitig bezahlt, können wir die für diesen Auftrag bestimmten Formen beliebig weiterverwenden. Wir sind nicht zur Annahme von Anschlussaufträgen verpflichtet und nicht an die Preise gebunden, die bei der ersten oder vorgehenden Bestellung vereinbart waren.

Zeichnungen, Modelle

Vervielfältigung unserer Zeichnungen sowie der Nachbau unserer Modelle ist, auch auszugsweise, nur mit unserer schriftlichen Genehmigung gestattet. An Zeichnungen, Modellen und sonstigen Unterlagen, behalten wir uns das Eigentum und Urheberrecht vor. Die Angaben in den Zeichnungen und Modellen über Leistungen und Abmessungen sind unverbindliche Richtwerte. Maß- und Konstruktionsänderungen im Zuge technischer Weiterentwicklung behalten wir uns vor.

Sonderanforderungen

Prüfbescheinigungen aller Art (auch nach DIN), besondere Verpackungen, Etikettierungen und Verpackungsbeilagen, sowie andere individuelle Bestellanforderungen sind nicht Bestandteil des Lieferumfangs und werden, soweit durchführbar, gesondert in Rechnung gestellt. Es sei darauf hingewiesen, dass derartige Anforderungen je nach Konstellation Kosten verursachen, die den Warenwert überschreiben können.

Gerichtsstand

Erfüllungsort für alle aus einem mit uns geschlossenen Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten ist Nettetal. Zuständiges Amtsgericht ist 41334 Nettetal.